S&V-Immobilien

Einladung

1900-smiley face
343692
 B140007
Vertrieb
Ladengeschäft:

André und Gerhard Voigt
Stephanstr.25
12167 Berlin

Mobil: 0179 52 63 541
Tel.: 030 22 68 82 61

info@sv-immoberlin.de

Termine nach Vereinbarung

1 BVFI-Logo-JPG-mit-Zusatz-Zuschnitt

Baulinie


Die konkrete Positionierung eines Gebäudes
Ist in den Bebauungsvorschriften eine Baulinie festgelegt, muss diese zwingend eingehalten werden. Sie legt genau fest, welche Fläche eines Grundstücks bebaut werden muss.

Die Baulinie definiert, ähnlich wie die Baugrenze, die überbaubare Grundstücksfläche. Die von der Baulinie umgrenzte Fläche muss vollständig mit einem Gebäude ausgefüllt werden. Eine Baulinie kann als Vorder- und Seitengrenze, aber auch als ein restlos geschlossener Flächenumriss festgelegt werden. Mit der verbindlichen Festsetzung einer Baulinie werden Gestaltungsspielräume deutlich eingeschränkt. Daher erfordert diese Maßnahme von der jeweiligen Bauleitplanung städtebauliche Kenntnisse und große Sensibilität gegenüber der Umwelt.

Die Baulinie ist ein elementarer Bestandteil eines Bebauungsplans

Die überbaubare Grundstücksfläche ist ein elementarer Bestandteil der Festlegungen in einem Bebauungsplan und ist der Teil einer Fläche, der gemäß entsprechender Bauvorschriften bebaut werden darf. Die Grundstücksfläche ist durch Baugrenzen und gegebenenfalls durch Baulinien beschränkt. Nur innerhalb dieser Fläche darf ein Gebäude im Sinne der baulichen Nutzung errichtet werden. Diese Eingrenzungen erfolgen bewusst und ermöglichen eine planerische Positionierung von Gebäuden. Im Bebauungsplan sind darüber hinaus beispielsweise auch die Bebauungstiefe und die Bauweise geregelt.

Der Unterschied zwischen einer Baulinie und einer Baugrenze

Die Baugrenze beschreibt die genau festgelegte Grenze, die bei einer Bebauung nicht überschritten werden darf. Im Wesentlichen besteht der Unterschied der Baulinie zur Baugrenze also darin, dass die Baulinie keinerlei Abweichung erlaubt. Während ein Gebäude nicht unbedingt bis an die Baugrenze treten muss, ist dies bei der Baulinie eine absolute Notwendigkeit. Ist in dem sogenannten Bebauungsplan nur eine Baulinie und keine Baugrenze geregelt, kann innerhalb dieser Fläche ein Gebäude nach den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften frei errichtet werden. Baulinien, auch Fluchtlinien genannt, können auch in Kombination mit Baugrenzen festgelegt werden.

Gründe für Baulinien

Nicht bei jedem zu bebauenden Gebiet muss eine Baulinie festgelegt werden. In der Regel wird diese Art der Grenzsetzung gezogen, wenn zum Beispiel infolge eines städtebaulichen Wettbewerbs ein exakt festgelegtes Siedlungsmuster entstehen soll. Ein weiterer Grund für Baulinien sind beispielsweise für den Städtebau wesentliche Orte, an denen eine bestimmte Gebäudeabfolge geplant ist. Auch in geschlossenen Bereichen, die bereits bebaut sind, bei denen aber dennoch weitere Erschließungen von Baulücken mit einer einheitlichen Bauflucht erreicht werden sollen, werden im Regelfall Baulinien bestimmt. Alle Bauvorschriften sollten unbedingt eingehalten werden. Wird die Baulinie missachtet, führt dies zu teilweise schwerwiegenden Sanktionen. Die Bebauungsvorschriften sollten daher vor dem Bauvorhaben bekannt sein und entsprechend eingehalten werden.