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Bauherrenversicherung


Die Bauherrenversicherung entlastet im Schadensfall

Der Bauherr haftet für alle Vorgänge auf der Baustelle. Eine Bauherrenversicherung bietet eine finanzielle Absicherung im Schadensfall.

Als Bauherr kann man für alles, was auf einer Baustelle geschieht, haftbar gemacht werden. Zu den Pflichten eines Bauherrn gehört einerseits die Sicherung der Baustelle, andererseits aber auch die Einhaltung der geltenden Bauvorschriften. Die Beauftragung von erstklassigen Bauunternehmen und Handwerkern befreit einen Bauherrn nicht von seinen Pflichten. Bei Unfällen auf dem Baugrund trägt der Bauherr das alleinige Haftungsrisiko. Eine Bauherrenversicherung ist daher unerlässlich. Sie greift sowohl bei gerechtfertigten als auch bei nicht gerechtfertigten Schadensersatzansprüchen und schützt im Zweifelsfall vor verheerenden finanziellen Folgen.

Die Leistungen einer Bauherrenversicherung

Ergibt sich ein Schadensfall, weil rechtliche Vorschriften missachtet wurden, tritt die Bauherrenversicherung ein. Die Bauherrenversicherung haftet für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die sich aus einer Pflichtverletzung ergeben. Dies betrifft insbesondere die Verkehrssicherungspflichten für die Baustelle und deren Zufahrt sowie die Überwachungspflicht für die Baustelle. Außerdem greift die Versicherung, wenn die eigentlich gewissenhafte Auswahl der Handwerker und des Dienstpersonals sich im Nachhinein als Fehlentscheidung herausstellt. Bei Schadensersatzansprüchen, die nicht gerechtfertigt gestellt werden, tritt die Bauherrenversicherung insofern ein, dass sie dagegen vorgeht. Im Notfall kann dies sogar bis zu einer Gerichtsverhandlung gehen, deren Kosten dann von der Versicherung übernommen werden.
 
Wofür übernimmt die Bauherrenversicherung keine Verantwortung?

Vorsicht ist bei Bauleistungen in Eigenregie und bei vorsätzlichem Handeln geboten. In diesen Fällen übernimmt die Bauherrenversicherung für daraus entstehende Schäden keine der bisher genannten Leistungen. Bei eventuellen Veränderungen des Grundwasserspiegels und bei einer unvorhergesehenen Absenkung des Grundstücks tritt die Versicherung in der Regel nur bei einer vorherigen Vereinbarung entsprechender Klauseln in Kraft.

Bauherrenversicherung: Vertragslaufzeit und Vorgehen im Schadensfall

Es ist schwierig, einen kompletten Versicherungsschutz für sämtliche Schadensersatzpflichten zu erhalten. Generell unterscheiden sich die Anbieter von Bauherrenversicherungen nur wenig in ihrem Leistungspaket, dafür aber sehr stark in ihrem Preisangebot. Der Versicherungsbeitrag wird als einmalige Beitragszahlung geleistet. Der Versicherungsschutz beginnt zu diesem Zeitpunkt und endet mit dem Abschluss der Bauarbeiten, spätestens vier Jahre nach Baubeginn. Da der Vertrag automatisch endet, bedarf es keiner gesonderten Kündigung. Damit die Bauherrenversicherung greift, muss jeder Schadensfall binnen einer Woche schriftlich angezeigt werden. Dabei ist es wichtig, genau zu beschreiben, wie es zu diesem Schaden gekommen ist. Bevor die Versicherung den Fall geprüft hat, dürfen auf keinen Fall Schadensersatzansprüche anerkannt oder sogar Vorauszahlungen geleistet werden.