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Baubeschreibung


Als wichtigster Bestandteil eines Bauvertrages gilt die Baubeschreibung. Sie definiert welche Leistung der Bauträger an Sie zu übergeben hat.

Die Baubeschreibung, die fachlich auch Leistungsbeschreibung genannt wird, definiert welche Leistung der Bauträger zu welchem Pauschalpreis, vertraglich zugesichert, an Sie zu übergeben hat. Durch die Baubeschreibung wird die Leistungspflicht des Bauunternehmers im Einzelnen geregelt. Sie sollte auf Vollständigkeit, Begriffswahl und Inhalte überprüft werden.

Dabei kommt es ganz entscheidend auf die Ausführlichkeit der Leistungsbeschreibung an, denn was hier nicht drin steht, braucht auch nicht erbracht zu werden. Da Ihr Objekt noch nicht erbaut ist, bietet einzig die Baubeschreibung Anhalt, um die Qualität zu beurteilen.

Auch bei einem bereits errichteten Objekt kann man vieles nur anhand der Baubeschreibung beurteilen, vor allem die bereits verbauten Teile, wie z. B. die Wärmedämmung oder Dränage.

Insbesondere beim schlüsselfertigen Kauf vom Bauträger spielt die Baubeschreibung eine bedeutende Rolle. Anhand der Baubeschreibung erkennt ein Fachmann sofort, ob die Ausstattung des Bauträgers als durchschnittlich oder gar überdurchschnittlich eingestuft werden kann. Bewegt sich der Ausstattungsstandard am unteren Ende, schlagen abweichende Ausführungen (Sonderwünsche) mitunter erheblich zu Buche.