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Bauantrag


Mit der Bauantragsstellung leitet der Bauherr das Baugenehmigungsverfahren ein.

Aus den einzelnen Landesbauordnungen oder Bauvorlagebestimmungen ergibt sich, welche Unterlagen dem Bauantrag beizufügen sind. Allgemein sind dies: Lageplan, Bauzeichnungen, die Baubeschreibung sowie der Nachweis der Standsicherheit. Zur Anfertigung dieser Unterlagen sind Architekten und Bauingenieure berechtigt. Im Zuge der Deregulierung sind viele Vorhaben heute nur noch anzuzeigen oder genehmigungsfrei.