Vertrieb
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Termine nach Vereinbarung
VOB-Vertrag
Bei einem VOB-Vertrag vereinbaren beide Parteien ausdrücklich die Geltung der VOB.
Hierunter versteht man einen Bauvertrag, bei dessen Abschluss die Parteien ausdrücklich die Geltung der VOB vereinbart haben. Gegenstück hierzu ist der BGB-Vertrag, der allein auf den Bestimmungen des Werkvertragsrechts (Werkvertrag) basiert.