S&V-Immobilien

Einladung

1900-smiley face
343680
 B140007
Vertrieb
Ladengeschäft:

André und Gerhard Voigt
Stephanstr.25
12167 Berlin

Mobil: 0179 52 63 541
Tel.: 030 22 68 82 61

info@sv-immoberlin.de

Termine nach Vereinbarung

1 BVFI-Logo-JPG-mit-Zusatz-Zuschnitt

Notarielle Beurkundung


Während einer notariellen Beurkundung wird von einem Notar eine Urkunde erstellt. Diese weist die Rechtmäßigkeit der Vereinbarungen, Handlungen oder Aussagen der beteiligten Personen nach. Grundstückskaufverträge, Bauträgerverträge, die Bestellung eines Erbbaurechts sowie die Einräumung von Wohnungseigentum bedürfen einer noteriellen Beurkundung.

Nicht nur der Grundstückskaufvertrag, sondern auch der Bauträgervertrag, die Bestellung eines Erbbaurechts sowie die Einräumung von Wohnungseigentum bedürfen der notariellen Beurkundung. Der Notar ist verpflichtet, die am Vertrag Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts zu belehren und ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Urkunde wiederzugeben.