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Notar


Unerlässlich bei der Vertrags- und Kaufabwicklung ist ein Notar. Er kennt sich bestens mit den Gepflogenheiten aus und berät Sie über die notwendigen Schritte, die Sie sicher zu Ihrem Besitz führen.

Ein Notar ist ein erfahrener Rechtsanwalt, der zum Notar berufen wird und fortan Rechtsgeschäfte als unparteiischer Betreuer beurkunden darf. Die Parteien müssen sich auf einen Notar einigen, den sie frei wählen können.

Wofür benötigen Sie einen Notar?

Bei Grundstücksgeschäften ist für Kaufvertrag und Eigentumsumschreibung immer ein Notar Pflicht. . Üblicherweise prüft und sieht er das Grundbuch ein, formuliert einen Kaufvertragstext und vereinbart einen Beurkundungstermin mit allen Beteiligten. Nach Abschluss des Vertrages informiert der Notar das Finanzamt, den Gutachterausschuss, die zuständige Gemeinde und das Grundbuchamt. Auch Löschungsunterlagen und weitere gesetzlich erforderliche Genehmigungen holt der Notar bei Beauftragung ein.

Die Kosten

Die Kosten für die Leistungen des Notars und für das Grundbuchamt (Gerichtskosten) betragen normalerweise etwa 1,6% des Grundstückspreises. Darin sind alle Notargebühren sowie die bei den Ämtern anfallenden Kosten enthalten.
Beispielrechnung Bei einem Kaufpreis von 100.000 Euro, einer Grundschuldeintragung über 80.000 Euro und der Kaufabwicklung über ein Notaranderkonto fallen Ihnen die folgenden Kosten an:
Abwicklungsgebühr Kauf (Notar) 414 EUR Beurkundungsgebühr (Notar) 177 EUR Eintragungsgebühr (GA) 177 EUR Eintragungsgebühr Eigentümerwechsel (GA) 207 EUR Kauf Vollzugsgebühr (Notar) 104 EUR Notaranderkonto (Notar) 300 EUR Notarbestätigung (Notar) 44 EUR Eintragung Vollzugsgebühr (Notar) 44 EUR Mehrwertsteuer 206 EUR Gesamtbetrag inkl. MwSt. 1673 EUR
Das Notaranderkonto

Wenn Sie wollen, wird auch die Kaufabwicklung über ein Notaranderkonto des Notars abgewickelt. Ein Notaranderkonto ist ein auf den Namen eines Notars eingerichtetes Bankkonto zur vorübergehenden treuhänderischen Verwahrung von Fremdgeldern. Nach korrekter Eintragung in das Grundbuch als neuer Eigentümer Ihres Grundstücks, was 3 bis 12 Monate dauern kann, überweist ihr Notar das Geld an den Verkäufer. Dieses Verfahren stellt sicher, dass nicht nur Sie, sondern auch der Verkäufer bis zum letzten Termin an der erfolgreichen Abwicklung interessiert ist und nicht vorher mit Ihrem Geld verschwindet.

Wann sind Änderungen des Grundbuches noch erforderlich?

Des Weiteren werden Sie einen Notar auch bei der Eintragung von Hypotheken oder Grundschulden benötigen. Dieses wäre nötig, wenn Sie den Kauf durch ein Kreditinstitut finanzieren lassen wollen. Löschung (also die Aufhebung von Schulden) und Abtretung (Übertragung von Rechten und Ansprüchen auf einen Dritten) bedürfen ebenfalls der notariellen Beurkundung.

Bei jeder späteren Grundbuchänderung ist wieder der Notar zur Beurkundung nötig. Nicht nur der Grundstückskaufvertrag, sondern auch ein Bauträgervertrag, die Bestellung eines Erbbaurechts sowie die Einräumung von Wohnungseigentum bedürfen der notariellen Beurkundung. Der Notar ist verpflichtet, die am Vertrag Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts zu belehren und ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Urkunde wiederzugeben.