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EnEV 2009


In der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind bautechnische Standardanforderungen an Bauherren festgeschrieben, die den effizienten Betriebsenergiebedarf eines Gebäudes oder Bauprojektes betreffen.

Die EnEV betrifft sowohl Wohngebäude als auch Bürogebäude und einige Betriebsgebäude. Die Vorläufer der EnEV waren die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) – sie wurden in der Energieeinsparverordnung zusammengefasst. Die erste Fassung der EnEV trat 2002 in Kraft, drei Jahre später die zweite Fassung. Um die EG-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in deutsches Recht umzusetzen, wurde eine Neufassung erstellt, die am 1. Oktober 2007 in Kraft trat. Im Zuge einer Änderung wurden 2009 einige Bestimmungen verschärft. Umgangssprachlich wird diese Fassung der Energieeinsparverordnung daher als EnEV 2009 bezeichnet.

Nächste EnEV-Fassung im Jahr 2014

In der EnEv 2009 wurden die Beschlüsse zum Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) umgesetzt – mit dem Ziel, den Energie- Heizungs- und Warmwasserbedarf um rund 30 Prozent zu reduzieren. In der EnEV 2012 sollte ursprünglich eine weitere Senkung um noch einmal 30 Prozent erfolgen, die EnEV 2012 wurde jedoch nicht umgesetzt. Ein weiterer Entwurf ist für 2014 geplant. In der EnEV 2009 wurden zudem neue Referenzwerte für die Gebäudehülle festgelegt. Darüber hinaus wurden die Anforderungen der Nachrüstung im Baubestand überarbeitet.

Die Änderungen gegenüber der EnEV 2007

Laut der EnEV 2009 wurde die Obergrenze des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs für neu errichtete Neu- und Altbauten gegenüber der EnEV 2007 um durchschnittlich 30 Prozent gesenkt. Die energetischen Anforderungen an die Neubauten-Wärmedämmung wurden im Schnitt um 15 Prozent erhöht. Im Bereich der Altbaumodernisierung mit signifikanten baulichen Änderungen an Bauteilen wie Dach, Fenster oder Fassade wurde die energetische Anforderung um 30 Prozent angehoben. Darüber hinaus sollten Hausbauer ihre Dachböden bis Ende 2011 mit einer Wärmedämmung ausstatten. Wer eine Immobilie neu erwirbt, wurde mit der EnEV 2009 verpflichtet, nachzurüsten. Eine Ausnahme bilden hier Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, sofern der Eigentümer schon im 1. Februar 2002 darin wohnte. Die EnEV verlangt außerdem, dass Klimaanlagen, die Einfluss auf die Feuchtigkeit im Raum nehmen, mit einer automatischen Regelung zur Luft-Be- und Entfeuchtung ausgestattet werden müssen. Nachtspeicherheizungen, die älter sind als 30 Jahre, mussten durch effizientere Heizungen ausgetauscht werden – vor allem in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten sowie in Nichtwohngebäuden mit über 500 Quadratmetern Nutzfläche. Zudem wurde der Vollzug der Verordnung 2009 strenger geprüft, etwa durch den Schornsteinfeger oder Nachweise, die Hausbesitzer erbringen müssen. Bei Verstößen gegen die EnEV wurden 2009 Bußgeldstrafen eingeführt. Verwenden Hausbesitzer falsche Daten beim Energieausweis, gilt dies laut EnEV 2009 als Ordnungswidrigkeit.